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Medizinrecht



Bearbeitung rechtlicher Belange des Unfallkrankenhauses Linz


Wie jedes menschliche Handeln unterliegen auch die Handlungen der Ärzte und des Pflegepersonals einer Krankenanstalt bei Eintritt eines Schadens über Antrag des Geschädigten der nachprüfenden zivilrechtlichen Kontrolle.

Der Arzt bzw. das Pflegepersonal schulden im Rahmen des Behandlungsvertrages nicht Erfolg, sondern pflichtgemäßes Bemühen, daraus folgt, dass die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches den Nachweis eines Verschuldens voraussetzt.

Vertragspartner von Patienten im Rahmen des  Behandlungsvertrages ist die AUVA als Rechtsträger der Behandlungseinrichtungen; an diese sind allfällige Schadenersatzansprüche zu richten.

Zur ersten Abklärung der Schadenersatzansprüche empfiehlt sich das Aufsuchen des jeweiligen Patientenanwaltes.

Das kostengünstigste und zeitsparendste Verfahren ist jenes vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Oberösterreich.

Ist der Geschädigte mit der Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht zufrieden, kann er in der Folge den Zivilrechtsweg beschreiten.

Sekretariat

Petra Meindl                
Tel.: +43 5 93 93-32501