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Vollrente und Teilrente


Vollrente:
Solange Versehrte infolge des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit völlig erwerbsunfähig sind (Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 Prozent), beträgt die Rente jährlich zwei Drittel der Bemessungsgrundlage.

Teilrente:
Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit beträgt die Rente jenen Teil der Vollrente, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.

Berechnungsbeispiel    

  1. Bildung der Bemessungsgrundlage:
    € 2.100,00 mal 14 ergibt € 29.400,00

  2. Bildung der Vollrente (entspricht 100 Prozent MdE):
    Bemessungsgrundlage abzüglich 1/3:
    € 29.400,00 minus € 9.800,00 ergibt € 19.600,00

  3. Berechnung der Teilrente (30 Prozent)
    entspricht dem Teil der Vollrente laut Grad der MdE
    30 Prozent von € 19.600,00 ergibt € 5.880,00

  4. Rentenauszahlung erfolgt 14mal jährlich daher:
    € 5.880,00 dividiert durch 14 ergibt monatlich € 420,00