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Freiwillige Hilfsorganisationen


Schutz für Helfer

Versicherungsschutz besteht für Mitglieder und Helfer folgender freiwilliger Hilfsorganisationen:

  • Freiwillige Feuerwehren
  • Freiwillige Wasserwehren
  • Freiwillige Rettungsgesellschaften
  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • Österreichischer Bergrettungsdienst
  • Österreichische Wasserrettung
  • Österreichische Rettungshunde-Brigade
  • Lawinenwarnkommissionen
  • Rettungsflugwacht
  • Strahlenspür- und Messtrupps


Ein Unfall im örtlichen, zeitlichen, ursächlichen Zusammenhang mit Ausbildung, Übung, Einsatz bei den genannten Hilfsorganisationen ist dem Arbeitsunfall rechtlich gleichgestellt. Die damit verbundenen Wege sind ebenfalls geschützt.

Auch freiwillige Helfer bei Einsätzen der Hilfsorganisationen oder der Berufsfeuerwehr sind geschützt.

Der Versicherungsschutz gilt bei den genannten Tätigkeiten auch für den Fall einer Berufskrankheit.
Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes beitragsfrei, auch wenn keine soziale Unfallversicherung aus irgendeiner anderen Tätigkeit besteht.

Zusatzversicherung

Freiwillige Hilfsorganisationen können ihre Mitglieder in die Zusatzversicherung einbeziehen lassen. Dies bewirkt eine garantierte Mindestbemessungsgrundlage für die Berechnung von Geldleistungen (diese Bemessungsgrundlage beträgt das Eineinhalbfache der Bemessungsgrundlage einer selbständig bzw. eines selbständig Erwerbstätigen). Sie kommt dann zur Anwendung, wenn sich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für die Bildung einer Bemessungsgrundlage keine höhere Bemessungsgrundlage berechnen lässt.

Darüber hinaus kann bei bestehender Zusatzversicherung ein Antrag auf Einbeziehung in den erweiterten Versicherungsschutz gestellt werden.

Damit erfolgt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Tätigkeiten im Rahmen des gesetzlichen oder satzungsmäßigen Wirkungsbereiches der Hilfsorganisation, wenn die Mitglieder für diese Tätigkeit keine Bezüge erhalten.

Versicherteninformation für freiwillige Hilfsorganisationen (PDF, 147 KB)

Meine Unfallversicherung

Hier erhalten freiwillig helfende Personen und Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen ein personalisiertes Serviceangebot der Unfallversicherung:

Versicherte - meineuv.at

Hier erhalten freiwillige Hilfsorganisationen ein Serviceangebot der Unfallversicherung:

Freiwillige Hilfsorganisationen - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at