Schutz bei der Ausbildung
Versichert sind rund 1,4 Millionen Schüler und Schülerinnen sowie Studierende
- an allgemein bildenden Pflichtschulen
- an allgemein bildenden höheren Schulen
- an berufsbildenden Schulen und Akademien
- an pädagogischen Hochschulen
- an Universitäten und theologischen Lehranstalten
- an Fachhochschul-Studiengängen
Bei Schülern und Schülerinnen ist die Staatsbürgerschaft für die Versicherung grundsätzlich gleichgültig. Studenten sind nur dann unfallversichert, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
Achtung:
Liegen sowohl der Hauptwohnsitz als auch die Schule in Österreich, ist Unfallversicherungsschutz beim Schulbesuch jedenfalls gegeben. Die Staatsbürgerschaft spielt grundsätzlich keine Rolle.
Liegt entweder der Wohnsitz oder die Schule außerhalb von Österreich, muss geklärt werden, welcher der beteiligten Staaten für die sozialversicherungsrechtlichen Belange zuständig ist.
Bei Personen aus der EU-, einem EWR-Staat oder der Schweiz spielt für die Versicherungszuständigkeit der Wohnsitz eine wesentliche Rolle. Gibt es im jeweils für zuständig erkannten Staat keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schüler:innen, sind diese nicht unfallversichert, und zwar auch dann nicht, wenn sie eine Schule in Österreich besuchen.
Bei Studierenden aus der EU, dem EWR oder der Schweiz ist zu prüfen, welcher Staat für die sozialversicherungs-rechtlichen Belange der Person zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich meist nach dem Wohnsitz (Ausnahme: Beschäftigung neben dem Studium!). Dies muss nicht zwingend der Staat sein, in welchem man zum Studium inskribiert ist. Liegt die Zuständigkeit bei Österreich, besteht eine Unfallversicherung nach österreichischem Recht auch, wenn das Studium in einem anderen EU-/, EWR-Mitgliedsstaat oder der Schweiz absolviert wird.
In anderen Fällen mit Auslandsbezug (z. B. Studium im Ausland, Studierender:Studierende ist nicht österreichischer:österreichische Staatsangehöriger:-angehörige) ist zu prüfen, ob die österreichische Unfallversicherung für Studierende zur Anwendung kommt.
Staatsangehörige eines anderen Landes sind dann versichert, wenn mit diesem ein Sozialversicherungsabkommen über die Unfallversicherung besteht. (Andere Studenten sind versichert, wenn sie längere Zeit in Österreich gelebt haben - Genaueres finden Sie in der ausführlichen Versicherteninformation!)
Versicherteninformation Schüler und Schülerinnen (334.2 KB)
Versicherteninformation Studierende (362.1 KB)
Unfallversichert sind auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten.
Von den Versicherten werden keine Beiträge eingehoben; die Finanzierung erfolgt durch die AUVA und durch einen Beitrag aus dem Familienlastenausgleichsfonds.
Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Beispiele: Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Wandertagen, Sport- und Projektwochen oder schulbezogene Veranstaltungen sowie bei der individuellen Berufs(bildungs)orientierung.
Unfälle bei der Berufs(bildungs)orientierung
Höhe der Geldleistungen
Versehrtengeld 2023:
bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
von 20 %: EUR 790,81
von 30 %: EUR 1.720,19
von 40 %: EUR 3.175,39
für je weitere 10 %: EUR 793,69
Versehrtenrente
Bemessungsgrundlage 2023:
ab Vollendung des 15. Lebensjahres: EUR 11.391,32
ab Vollendung des 18. Lebensjahres: EUR 15.189,90
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 22.784,41
Meine Unfallversicherung
Hier erhalten Schüler und Schülerinnen sowie Studierende ein personalisiertes Serviceangebot der Unfallversicherung:
Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden sie unter:
FAQ - Häufig gestellte Fragen
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Versichertengruppe Schüler und Schülerinnen
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Versichertengruppe Studierende