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Personen in Beschäftigungstherapie


Unfallversicherung für Personen mit Behinderung, die in einer von den Ländern anerkannten Einrichtung der Beschäftigungstherapie tätig sind. 

Seit 1.1.2011 gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung einen neuen Versicherungstatbestand:

Gemäß § 8 Abs 1 Z 3 lit m ASVG sind Personen mit Behinderung, die in einer vom jeweiligen Bundesland anerkannten Einrichtung der Beschäftigungstherapie tätig sind, in der Unfallversicherung teilversichert. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung.

Der Träger der Einrichtung, in der die Beschäftigungstherapie erfolgt, ist für die An- und Abmeldungen verantwortlich. Der Träger muss auch die Beiträge zur Unfallversicherung zur Gänze tragen.

Derzeit: 17 Cent pro Tag pro Versicherten.

Die Anmeldung der Versicherten hat vor Beginn der Tätigkeit, die Abmeldung binnen sieben Tagen nach Ende der Tätigkeit zu erfolgen. Die An- und Abmeldung sind bei der jeweils örtlich zuständigen Landesstelle der AUVA einzubringen.

Meldung

Die Meldungen können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten.

Einrichtung der Beschäftigungstherapie - www.meine-uv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:

www.meine-uv.at

Kontakt

Die Adresse der örtlich für Sie zuständigen Dienststelle finden Sie hier:

AUVA-Hauptstelle
für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg
www.auva.at/hauptstelle

AUVA-Landesstelle Graz

für Steiermark und Kärnten
www.auva.at/graz