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Tollwut


Bei dieser AUVA-Impfaktion handelt es sich um eine freiwillige Leistung zur Verhütung von Berufskrankheiten unter festgesetzten Voraussetzungen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel als Unterstützung des Arbeitgebers.

Wer kann an der Impfaktion teilnehmen?

  • Die betreffende Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS (vormals SVA-Versicherte) unfallversichert sein.
  • Sie muss eine berufliche Tätigkeit ausüben, die durch Umgang oder Berühren mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und kontaminiertem Material Anlass zur Berufskrankheit Nr. 39 geben kann (z. B. Tierärztinnen bzw. -ärzte, tierärztliches Personal, Höhlenforscherinnen bzw. -forscher, Fledermausforscherinnen bzw. -forscher, Jagd- und Forstpersonal).

Weiterführende Informationen und Formulare

Informationsblatt - Tollwut (PDF, 102 KB)

Bestellliste - Tollwut (PDF, 196 KB)

Liste der Berufskrankheiten (PDF, 478 KB)