Die Formulare stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Bitte laden Sie das Formular herunter, dann können Sie es elektronisch ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Berufskrankheiten
Zur Meldung einer Berufskrankheit sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet.
Liste der Berufskrankheiten (478.1 KB)
Mesotheliom-Information
Ergänzung:
Übersicht: Krebserkrankung als Berufskrankheit
Kommentare zu Einstufungen krebserzeugender Stoffe, möglichen Tumorlokalisationen, Expositionen und Verwendungen; basierend auf der Liste der Berufskrankheiten gem. § 177, Anlage 1 ASVG;
Stand: Februar 2019.Krebs-BK-Übersicht (1.3 MB)
Meldung
Die Meldungen können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:
Ärztliche Meldung - meineuv.at
Meldung durch das Unternehmen - meineuv.at
Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:
Begutachtung - Statistikdaten
Erfassung von Statistikdaten bei der Begutachtung von Berufskrankheiten
Werteliste ICD-10-Code.xls (220.8 KB)
Werteliste Exposition.xls (316.3 KB)
Unfallmeldungen
Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss längstens binnen fünf Tagen der AUVA gemeldet werden.
Unfälle mit Zahnschäden oder Beschädigungen von prothetischen Hilfsmitteln sind jedenfalls zu melden.Definition Arbeitsunfall
Meldung
Die Meldungen können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:
Meldung für Erwerbstätige - meineuv.at
Meldung für Personen in Bildungseinrichtungen - meineuv.at
Meldung für Mitglieder und Helfer freiwilliger Hilfsorganisationen - meineuv.at
Meldung für Personen in Ausbildungslehrgängen - meineuv.at
Meldung für Personen mit Behinderung in Beschäftigungstherapie - meineuv.at
Meldung für Patienten in Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation - meineuv.at
Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter: