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Volontäre


Volontäre und Volontärinnen sind zu Ausbildungszwecken in einem Betrieb vorübergehend tätige Personen.

Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Beschäftigungszweck: Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten in der Praxis, die für die Ausbildung maßgeblich sind. Das Ausbildungsverhältnis soll überwiegend den Auszubildenden zugute kommen.
Keine Arbeitspflicht.
Kein Entgeltanspruch.

Wann liegt ein Volontariat nicht vor?

  1. Durch die ausgeübte Tätigkeit wird ein Dienstverhältnis begründet - Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse durch den Dienstgeber erforderlich.
  2. Es besteht bereits eine Teilversicherung in der Unfallversicherung als Schüler/in und Student/in und bei der ausgeübten praktischen Tätigkeit handelt es sich um eine solche, die durch Lehrplan oder Studienordnung vorgesehen oder üblich ist.
    In diesem Fall erstreckt sich die bereits bestehende Teilversicherung in der Unfallversicherung auch auf die ausgeübte Tätigkeit.

Formular zur An- und Abmeldung (PDF, 182 KB)