Ein Arbeitsunfall sowie eine Berufskrankheit müssen der AUVA gemeldet werden.
Die klare Feststellung des Unfallherganges ist keine Schikane, sondern für die reibungslose Leistungsfeststellung - etwa auch für spätere Folgekosten und Rehabilitation - besonders wichtig. Immerhin betragen die Durchschnittskosten eines Arbeitsunfalls rund tausend Euro, können aber in Einzelfällen aber auch weit höhere Beträge ausmachen.
Unfallmeldung
Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss längstens binnen fünf Tagen der AUVA gemeldet werden.
Unfälle mit Zahnschäden oder Beschädigungen von prothetischen Hilfsmitteln sind jedenfalls zu melden.
Als Selbständiger achten Sie bitte darauf, nicht nur einen Unfall von Beschäftigten, sondern auch einen eigenen rechtzeitig zu melden! Ab 01.01.2020 fällt die Versicherungszuständigkeit an die Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS).
Unfallmeldung Erwerbstätige (791.6 KB)
Ausfüllhilfe für Unfallmeldung Erwerbstätige (256.5 KB)
Die Unfallmeldung für Erwerbstätige kann auch elektronisch über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern), z. B. mit der ELDA-Software, erstattet werden. Informationen zu ELDA finden Sie unter:www.elda.at
Meldung einer Berufskrankheit
Zur Meldung einer Berufskrankheit sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet.
BK-Meldung durch Unternehmen (576.6 KB)
Ärztliche BK-Meldung (577.1 KB)
Hier können Sie die aktuelle Liste der Berufskrankheiten öffnen:
Liste der Berufskrankheiten (452.9 KB)
Kontaktdaten
Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Unfallmeldung oder Meldung einer Berufskrankheit an die zuständige Landesstelle. Die Adressdaten finde Sie im Informationsblatt Kontaktdaten.
Weitere Informationen
Für selbständig Erwerbstätige gibt es nach Unfällen die Betriebshilfe:
Für Unternehmen mit weniger als 51 Dienstnehmern gibt es Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung: