DRUCKEN

Überführungskosten


Wenn eine Überführung an den Wohnsitz der oder des Verstorbenen notwendig ist, so kann der Unfallversicherungsträger die Überführungskosten ganz oder teilweise übernehmen - unter Bedachtnahme auf die Familienverhältnisse der oder des Verstorbenen und die wirtschaftliche Lage der Hinterbliebenen.