Wurde der Versicherungsfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht und hat der Versicherte dadurch eine erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität erlitten, so gebührt - wenn auch ein Anspruch auf Versehrtenrente besteht - eine angemessene Integritätsabgeltung.
Diese Abgeltung ist eine einmalige Leistung.
Als Höchstbetrag ist das Doppelte der Jahreshöchstbemessungsgrundlage vorgesehen, Abstufungen nach Höhe des Integritätsschadens sind vorgesehen.
Richtlinien über die Leistung einer Integritätsabgeltung - www.ris.bka.gv.at