Zur Meldung einer Berufskrankheit sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet.
Meldung
Die Meldungen können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:
Ärztliche Meldung - meineuv.at
Meldung durch das Unternehmen - meineuv.at
Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:
Liste der Berufskrankheiten
Sie können hier die aktuelle Liste der Berufskrankheiten öffnen:Liste der Berufskrankheiten (478.1 KB)
Ergänzung:
Übersicht: Krebserkrankung als Berufskrankheit
Die "Übersicht: Krebs als Berufskrankheit" bietet Informationen zu Krebserkrankungen, die einen Bezug zu Berufskrankheiten (lt. Anlage 1 des ASVG ) haben können. Es werden darin - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - krebserzeugende Stoffe und deren Einstufungen, mögliche Tumorlokalisationen sowie mögliche Expositionen bzw. Verwendungen aufgeführt und den betreffenden Berufskrankheiten zugeordnet. Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Ärztinnen und Ärzte sollen dadurch bei der Feststellung eines "begründeten Verdachts" als Voraussetzung für eine Berufskrankheiten-Meldung unterstützt werden. Es ist daraus allein allerdings kein Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit ableitbar.Krebs-BK-Übersicht (1.3 MB)
Kontaktdaten
Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Berufskrankheiten-Meldung an die zuständige Landesstelle. Die Adressdaten finden Sie im Informationsblatt Kontaktdaten.
Kontaktdaten für Berufskrankheiten-Meldung (204.5 KB)