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Unfallmeldung


Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss längstens binnen fünf Tagen der AUVA gemeldet werden.

Unfälle mit Zahnschäden oder Beschädigungen von Brillen oder Prothesen sowie Unfälle von Kindergartenkindern im verpflichtenden Kindergartenjahr, Schülern und Schülerinnen sowie  Studierenden sind jedenfalls zu melden.

Meldung

Die Meldung können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:

Meldung für Erwerbstätige - meineuv.at

Meldung für Personen in Bildungseinrichtungen - meineuv.at

Meldung für Mitglieder und Helfer freiwilliger Hilfsorganisationen - meineuv.at

Meldung für Personen in Ausbildungslehrgängen - meineuv.at

Meldung für Personen mit Behinderung in Beschäftigungstherapie - meineuv.at

Meldung für Patienten in Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at

Kontaktdaten

Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Unfallmeldung an die zuständige AUVA-Landesstelle. Die Adressdaten finden Sie im Informationsblatt "Kontaktdaten".

Kontaktdaten für Unfallmeldung (PDF, 205 KB)