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Sicherheitsfachkräfte


Buchung und Detailinformationen zu den einzelnen Seminaren unter: 
online-services.auva.at/kursbuchung   


Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte

Mit der "Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (BGBl. Nr. 277/1995) hat der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Themenschwerpunkte der Ausbildung:
Die Ausbildung wird in folgende Themenschwerpunkte gegliedert:

  1. Einführung und Grundlagen
  2. Rechtsgrundlagen und Normen
  3. Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
  4. Sicherheit von Arbeitssystemen
  5. Ergonomie
  6. Schadstoffe
  7. Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
  8. Kosten-Nutzen-Analyse
  9. Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
  10. Schnittstellen 

Beim Lehrgang der AUVA werden die Lehreinheiten (LE) in drei Modulen zu je 14 Tagen plus drei Tage Repetitorium angeboten; dies entspricht einer sechswöchigen Ausbildung. Der Lehrgang ist aufbauend gestaltet, sodass es erforderlich ist, die drei Module in der vorgegebenen Reihenfolge zu absolvieren. In der Prüfungswoche wird ein verpflichtendes dreitägiges Repetitorium (24 LE) angeboten.

Nähere Informationen über das Schulungsbüro der Hauptstelle. 

Termine 2024:

Die Fachausbildung zur Sicherheitsfachkraft wird viermal im Jahr durchgeführt.
Die Themenabfolge ist aufbauend gestaltet, sodass es erforderlich ist, die drei Module, beginnend mit Modul 1, in der vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren.


Kontakt:
E-Mail: HUB-Schulung@auva.at 


Weiterbildung für Sicherheitsfachkräfte (Refresher)

Fachseminar "Aktueller Stand und Neuerungen im Arbeitnehmer:innenschutz"

Voraussetzung für die Teilnahme: 
Die Veranstaltung setzt ein gewisses Grundwissen voraus. Eine abgeschlossene Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte nach den Vorgaben der SFK-VO ist empfohlen.

Ziele des Fachseminars: 
Die Teilnehmenden erfahren den letzten Stand der rechtlichen Situation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und erhalten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse aufzufrischen. Der fachliche Austausch mit den anderen Sicherheitsfachkräften liefert ebenfalls immer wertvolle Erkenntnisse.

Spezielle Seminarinhalte:

  • Überblick über Rechtsvorschriften und Neuerungen
  • ASchG und wesentliche Verordnungen zum ASchG
  • Grundlagen und Durchführung der Unterweisung
  • Verantwortung, Haftung, Dokumentationspflichten
  • Maschinen und andere Arbeitsmittel, AM-VO und MSV 2010
  • Chemikalienrecht, REACH, GHS, VbF 2023
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Industrie 4.0 und Arbeitnehmer:innenschutz
  • Managementsysteme im Arbeitnehmer:innenschutz - ISO 45001
  • Weitere Themen je nach aktuellen Neuerungen

Info und Anmeldung: 

11. bis 13. Juni 2024 in 1100 Wien

26. bis 28. November 2024 in 8010 Graz

03. bis 05. Dezember 2024 in 5020 Salzburg


Fachseminar "Digitalisierung für Sicherheitsfachkräfte"

Info und Anmeldung


Workshop für Sicherheitsfachkräfte

Zielgruppe:

Die Teilnehmenden sollen den Grundlehrgang für Sicherheitstechniker oder den Fachlehrgang für Sicherheitsfachkräfte abgeschlossen haben und diese Tätigkeit in einem oder mehreren Betrieben ausüben.

Inhalte des Workshops:
Aktuelle Themen der Arbeitssicherheit und Praxislösungen von und für Sicherheitsfachkräfte werden behandelt.

Info und Anmeldung:

Nächster Termin wird bekannt gegeben.


Aufbauseminar "Österreichische Sicherheitsfachkraft in Deutschland"

Voraussetzung für die Teilnahme:
Abgeschlossene Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte nach der SFK-VO.

Ziele des Seminars:
Die Teilnehmenden lernen die Besonderheiten der deutschen Rechtssituation im Arbeitsschutz kennen und erhalten die prinzipielle Arbeitsberechtigung als Sicherheitsfachkraft in Deutschland.

Spezielle Seminarinhalte:

  • Organisation des nationalen Arbeitsschutzes in Deutschland
  • Überblick über Deutsche Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz
  • Verantwortung für den Arbeitsschutz
  • Aufgaben der Betriebsärzt:innen, arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Übersicht: Beauftragtenwesen in Deutschland, Einbindung der jeweiligen Akteur:innen in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation (Immissionsschutz, Brandschutz, Explosionsschutz, ...)
  • Gefahrstoffrecht und spezielle Gefahrstoffe
  • Betriebssicherheitsverordnung: Überwachungsbedürftige Anlagen
  • Medizinprodukterecht und dessen Schnittstellen zum Arbeitsschutz
  • Arbeitsstättenverordnung, Lärm und Schall, manuelles Arbeiten mit Lasten, ...
  • Sozialer Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutzmanagementsysteme


Prüfung:
Am Ende des Seminars findet ein halbstündiger Abschlusstest statt.

Info und Anmeldung:
Auf Anfrage

Auskunft:
Schulungsbüro Hauptstelle der AUVA (HUB)
E-Mail: HUB-Schulung@auva.at 


Ergänzungsmodul für Sicherheitsfachkräfte mit nicht-österreichischer Fachausbildung

(z. B. Deutsche SFK in Österreich)

Voraussetzung für die Teilnahme:
Abgeschlossene Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte nach vergleichbaren Vorgaben der SFK-VO, Deutschkenntnisse;

Ziel:
Die Teilnehmenden lernen die Besonderheiten der österreichischen Rechtssituation im Arbeitnehmerschutz kennen und können nach Ausstellung einer Ermächtigung nach der Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) durch eine ermächtigte Ausbildungseinrichtung in Österreich (z. B. WIFI) als Sicherheitsfachkraft tätig werden.

Zielgruppe:
Sicherheitsfachkräfte mit abgeschlossener nicht-österreichischer Fachausbildung

Spezielle Seminarinhalte:

  • Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften in Österreich
  • Verantwortung im Arbeitsschutz, Rechtsfolgen, Verordnungen zum ASchG
  • Zuständige Behörden und Institutionen für Arbeitnehmerschutz
  • Genehmigungsverfahren, Bescheidwesen
  • Versicherungsrecht nach dem ASVG, Meldewesen nach Arbeitsunfällen
  • Tätigkeit und Aufgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
  • Aufgaben der Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Gesundheitsüberwachung, Berufskrankheiten und berufsbedingte Erkrankungen

Hinweis: Eine Abschlussprüfung wird nicht abgehalten, da eine ergänzende Ausbildung nicht verpflichtend ist, um in Österreich als SFK tätig werden zu dürfen.

Info und Anmeldung:
Termin auf Anfrage

Das Seminar wird bei Vorliegen von mindestens 7 Anmeldungen im Raum Linz oder Salzburg abgehalten.

Auskunft:
Schulungsbüro Hauptstelle AUVA (HUB)
E-Mail: HUB -Schulung@auva.at