Auf Anfrage und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bieten die Präventionsabteilung der Hauptstelle und die Unfallverhütungsdienste der Landesstellen Vorträge oder Fachseminare in Ihrem Betrieb an.
Auch die Abhaltung von Firmen-Webinaren ist möglich, nähere Informationen zu unseren Webinaren unter:Webinare 2023-2024 "Prävention online" (www.auva.at)
Pro Vortragseinheit (50 min) werden Euro 90,-- (mehrwertsteuerfrei) verrechnet. Werden vom Vertragspartner Kostenbeiträge oder Teilnahmegebühren eingehoben, werden Euro 250,-- (mehrwertsteuerfrei) pro Vortragseinheit verrechnet. Für Firmen-Webinare werden bei einer Dauer von maximal 120 min Euro 250,-- (mehrwertsteuerfrei) verrechnet.
Diese Preise gelten für Schulungsangebote, die ausschließlich von AUVA-Mitarbeitern gehalten werden. Der Einsatz externer Experten erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und wird extra verrechnet.
Hinweis:
Firmenseminare und Workshops rund um das Thema Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) werden im Zeitraum des Präventionsschwerpunktes um 50 Prozent vergünstigt angeboten. Von Webinaren zum Thema MSE profitieren Sie kostenlos!
Nähere Informationen unter: Schulung (www.auva.at/mse)
Detailinformation und Buchung
Für Detailinformationen wenden Sie sich bitte direkt an die Schulungskontakte der AUVA-Hauptstelle oder der regional für Sie zuständigen Landesstelle!
Die Buchung erfolgt dann unter: online-services.auva.at/kursbuchung
Kontakt
AUVA-Hauptstelle:
E-Mail: HUB-Schulung@auva.at
Tel: + 43 5 93 93-20733
AUVA-Landesstelle Wien - zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland:
E-Mail: WUV-Schulung@auva.at
Tel: + 43 5 93 93-31746 oder + 43 5 93 93-31741
AUVA-Landesstelle Linz - zuständig für Oberösterreich:
E-Mail: LUV-Schulung@auva.at
Tel: + 43 5 93 93-32711
AUVA-Landesstelle Graz - zuständig für Steiermark und Kärnten:
E-Mail: GUV-Schulung@auva.at
Tel: + 43 5 93 93-33705
AUVA-Landesstelle Salzburg - zuständig für Salzburg, Tirol und Vorarlberg:
E-Mail: SUV-Schulung@auva.at
Tel: + 43 5 93 93-34710
Seminare der AUVA in Betrieben und Organisationen
- Voraussetzung ist, dass der Betrieb oder die Institution für die Organisation und Abwicklung der Veranstaltung sorgt. Entsprechende Seminarräumlichkeiten mit den vertraglich vereinbarten Medien müssen vorhanden sein.
- Es sollen aus lehrtechnischen Gründen nicht weniger als 10 und nicht mehr als 20 Personen teilnehmen; bei Fachseminaren mit praktischen Übungen ist die Teilnehmerzahl mit 12 Personen limitiert. Für die Anwesenheit der Teilnehmer über die gesamte Schulungs- oder Seminardauer ist zu sorgen.
- Das Programm wird an die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Betriebe und Institutionen angepasst.
- Seminarunterlagen (Skripten, Hand-Outs, Merkblätter und sonstige Lehr- und Lernbehelfe) werden von der AUVA bereitgestellt.
- Die Teilnehmer erhalten eine Seminarbestätigung.
Vorträge der AUVA in Betrieben und Institutionen
- Die Vortragsinhalte werden mit dem Betrieb (der Organisation) abgestimmt.
- Angemessene Kursräumlichkeiten (Größe, Ausstattung, Medien) müssen vorhanden sein.
- Die Teilnehmerzahl sollte je nach Thema der Veranstaltung min. 10 und max. 20 betragen.
- Die Teilnehmer erhalten von der AUVA keine Teilnahmebestätigung.