DRUCKEN

Zusammenarbeit


Die AUVA hat in Fragen der Schadensverhütung mit den zuständigen Behörden und den Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten.

Beispiele

Arbeitsinspektorate, Kammern, Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Technische Büros - Ingenieurbüros, Ziviltechniker, Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen,  Rettungsorganisationen, Österreichisches Normungsinstitut, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) und andere in- und ausländische Institutionen.

Über die Einhaltung des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes haben die Arbeitnehmerschutzbehörden zu wachen. Der Unfallverhütungsdienst hat keine Behördenfunktion , er steht den Betrieben als Servicestelle beratend zur Seite.

Die Unfallversicherungsträger sind zu hören, bevor neue Vorschriften (Gesetze, Normen, Richtlinien etc.) zur Unfallverhütung erlassen werden.