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Arbeitsmedizin


Arbeitsmedizin ist eine präventive Disziplin im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes. Zeitgemäße Arbeitsmedizin nimmt Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsvorgänge und zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um Gesundheitsbelastungen zu vermeiden. Bei Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung orientiert sich die Arbeitsmedizin an der

Deklaration von Luxemburg (PDF, 29 KB)

Die Forschung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin erschließt neue Erkenntnisse und will damit nicht nur Berufskrankheiten, sondern auch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden und so zur Gesundheit der Arbeitenden beitragen.

Arbeitsmedizinische Betreuung

Die arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASchG hat die Aufgabe, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb zu unterstützen und zu beraten. Sie hat in allen Fragen der auf die Arbeitsbelastungen bezogenen Prävention, der menschengerechten Arbeitsgestaltung, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitshygiene mitzuwirken.


Die Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmediziner besichtigen dazu regelmäßig die Arbeitsplätze, stehen in laufendem Kontakt mit allen Betroffenen und arbeiten mit der Sicherheitsfachkraft und erforderlichenfalls mit anderen Fachleuten eng zusammen.

Diese Betreuungsform wird für Kleinbetriebe durch die AUVA im Rahmen von AUVAsicher kostenlos angeboten. Größere Organisationen haben zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung eigene Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmediziner zu bestellen.