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Ihr Beitrag


Arbeitnehmer 

Da die soziale Unfallversicherung die Unternehmerhaftpflicht ablöst, zahlen Arbeitnehmer keinen Beitrag. Arbeitgeber zahlen derzeit 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage (von der Lohnsumme).
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2024: EUR 6.060,00

Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen jährlich:
EUR 12.120,00  

Kein Unfallversicherungsbeitrag ist zu entrichten
- für Lehrlinge während der Dauer des gesamten Lehrverhältnisses
- für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Kindergartenkinder, Schüler und Studenten

Von Kindergartenkindern, Schülerinen und Schülern bzw. Studentinnen und Studenten wird kein Beitrag eingehoben. Ihre Versicherung wird von der AUVA und vom Familienlastenausgleichsfonds finanziert.

Freiwillige Hilfsorganisationen

Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes beitragsfrei, auch wenn für Einzelne keine soziale Unfallversicherung aus irgendeiner anderen Tätigkeit besteht. Freiwillige Hilfsorganisationen können ihre Mitglieder in die Zusatzversicherung einbeziehen lassen. Dies bewirkt eine garantierte Mindestgrenze für Geldleistungen.

Die Beitragshöhe pro Kalenderjahr ist derzeit
EUR 1,16
pro Mitglied der im Gesetz genannten Hilfsorganisationen.

Für einen erweiterter Versicherungsschutz beträgt der Beitrag
EUR 2,18.
Den Beitrag entrichtet die jeweilige Organisation an die AUVA.