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Pflichtversicherung


Die soziale Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und beruht auf dem Solidaritätsprinzip.

Der große Vorteil dieses Systems liegt im Risikoausgleich. Das System umfasst daher gleichermaßen kleinere und größere Betriebe, Unternehmen mit einem höheren und geringeren Unfallrisiko. Bei diesem System besteht nicht die Gefahr, dass ein Versicherungsträger nur Betriebe mit einem relativ geringen Risiko versichert während ein anderer mit Hochrisikobetrieben konfrontiert unweigerlich Verluste schreibt.

Die nicht bewältigbare Risikoselektion ist das stärkste Argument für die Pflichtversicherung. Ein häufig genanntes Argument gegen die Pflichtversicherung ist der fehlende Druck, im Wettbewerb mit anderen Anbietern den Versicherungsbetrieb effizient zu gestalten und die Leistungen zu optimieren. Dem begegnet die AUVA durch konsequente Qualitätssicherung, durch Kundenorientierung und Benchmarking in allen Bereichen.