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Chronik


Unfallversicherungsgesetz, Broschüre,  AUVA ArchivDie gesetzliche Unfallversicherung hat ihren Ursprung im 19. Jahrhundert, als im Gefolge der europaweiten Industrialisierung der Arbeiterstand entstand. Die damaligen Arbeiterinnen und Arbeiter besaßen in der Regel nicht mehr als ihre Arbeitskraft und waren im Falle eines Unfalles auf Almosen angewiesen.

Das Drängen der Arbeiterschaft nach sozialer Absicherung führte 1887 in Österreich zur Einführung einer gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung. Das Gesetz tritt am 1. November 1889 in Kraft und regelt die Haftpflicht der Unternehmer im Rahmen der Pflichtversicherung. Das Gesetz betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter vom Dezember 1887 ist das erste Sozialversicherungsgesetz, das in der österreichischen Hälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie eingeführt wird.

Zur Durchführung der Versicherung wurden sogenannte Arbeiterunfallversicherungsanstalten gegründet. Eine von ihnen ist die heutige AUVA. Das Gesetz hilft, die ärgsten finanziellen Nöte nach einem Arbeitsunfall zu beseitigen.

Erste Schritte

1917
Auch Wegunfälle und Unfälle im Haus des Unternehmers werden den Arbeitsunfällen gleichgestellt und entschädigt.

1919 bis 1925
Ausbau der sozialen Unfallversicherung; zehn Novellen, aber keine Unfallverhütung.

1925
Eröffnung des ersten speziellen Arbeitsunfallkrankenhauses (im Amtshaus der AUVA, Wien 20, Webergasse). Initiator und Primar: Dr. Lorenz Böhler. Er überträgt seine neuen Methoden der Chirurgie und der Unfallheilkunde von Kriegsverletzten auf Arbeitsunfallverletzte (im Prinzip gleichartige Verwundungen durch Einwirken äußerer Gewalt).

1926
Einrichtung der Österreichischen Zentralstelle für Unfallverhütung (ZEFU) als ist eine freiwillige, private, aber amtlich geförderte Einrichtung.

1939 bis 1945 
Ersetzt die deutsche Reichsversicherungsordnung (RVO) die österreichische Sozialversicherung.

Neubeginn und Ausbau

1947
Das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz schafft die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

1955
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) enthält erstmals eine klar formulierte Basis für Unfallverhütung in den Betrieben.

In den folgenden Jahrzehnten wird der Versicherungsschutz ausgedehnt. Als neue große Gruppe werden 1977 Schüler und Studenten einbezogen. Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind die Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht ebenfalls versichert.

Unfallverhütung und Heilbehandlung werden kontinuierlich ausgebaut und modernisiert. Die AUVA errichtet Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren in ganz Österreich.

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle und die Zahl der Rentenbezieher sinkt kontinuierlich. Dies ist ein Ergebnis verbesserter Sicherheitsmaßnahmen, aber auch die Folge effektiver erster Hilfe, Heilbehandlung und Rehabilitation.

AUVA-Geschichtsportal

geschichtsportal.auva.atSie wollen mehr über die Geschichte der Sozialversicherung in Österreich im historischen Kontext erfahren?


Seit kurzem ist das Geschichtsportal der AUVA online. Diese Website informiert ausführlich über die geschichtliche Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung.

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