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Selbstverwaltung


Wie alle Sozialversicherungsträger ist auch die AUVA nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert:
Die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsenden ihre Funktionäre in die Organe der Selbstverwaltung.

Diese Organisationsform garantiert größtmögliche Nähe zum Versicherten und Unabhängigkeit vom Staat. Die Mitglieder der Selbstverwaltung fassen in den zuständigen Organen (Hauptversammlung, Verwaltungsrat und Landesstellenausschüsse) die für die Betreuung der Versicherten notwendigen Beschlüsse auf der Grundlage des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.


Vorteile der Selbstverwaltung   

  • versichertennahe und sachkundige Verwaltung
  • demokratische Verwaltung
  • unbürokratische und kostengünstige Verwaltung
  • entscheidungsfreudige Verwaltung - es kann schnell entschieden und geleistet werden
  • Stärkung des Solidaritätsbewusstseins
  • Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung