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Leistungen bei Tod


Bei Tod von Versehrten sind Leistungen für Hinterbliebene vorgesehen.

Wenn der Tod Folge des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit ist, gebühren Hinterbliebenenrenten und ein Teilersatz der Bestattungskosten.

Ist der Tod einer bzw. eines Schwerversehrten nicht Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit, besteht Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerbeihilfe.  

Versicherteninformation - Hinterbliebenenleistungen (PDF, 149 KB)