DRUCKEN

Forschung


Gesetzlicher Auftrag

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz verpflichtet die Unfallversicherungsträger nach "den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung ihrer Aufgaben" (§ 172) zu forschen. Für die AUVA sind das vor allem die beiden großen Bereiche Prävention und Heilbehandlung.

Rasche und große Veränderungen in beiden Bereichen machen intensive und interdisziplinär vernetzte Forschung notwendig. Die AUVA führt viele Projekte gemeinsam mit Partnern durch und nutzt ihre internationalen Kontakte.

Bei der Forschung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht es um den Einfluss von Arbeitsbedingungen, chemischen Substanzen oder Strahlen, um die Auswirkungen von beruflichen Belastungen wie Hitze, Lärm oder Vibrationen.
Das Ziel ist wirksamer Schutz vor neuen Gefahren.

Die großen Fortschritte in Ersthilfe und Notfallmedizin, bei Unfallheilbehandlung und Rehabilitation basieren auf ständiger intensiver Forschung. Seit den Pionierzeiten Lorenz Böhlers (Eröffnung des ersten Unfallkrankenhauses 1925) hat die Unfallheilbehandlung der AUVA ein international anerkanntes hohes Niveau.