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Meldepflicht


Unfälle und Berufskrankheiten müssen der AUVA gemeldet werden.

Die klare Feststellung des Unfallherganges ist Grundlage für die reibungslose Leistungsfeststellung - etwa für spätere Folgekosten und Rehabilitation. Immerhin betragen die Durchschnittskosten eines Arbeitsunfalls rund fünftausend Euro, können aber in Einzelfällen auch weit höhere Beträge ausmachen.

Vergewissern Sie sich, ob der Unfall oder die Berufskrankheit der AUVA gemeldet wurde - Ihr Arbeitgeber, Ihre Schulbehörde oder Arzt sind gesetzlich dazu verpflichtet. Im Zweifelsfall machen Sie selbst eine Meldung!

Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung ist der Beschäftiger/die Beschäftigerin (nach §3 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes) zur Meldung verpflichtet.

Als Selbständiger achten Sie bitte darauf, nicht nur einen Unfall von Beschäftigten, sondern auch einen eigenen rechtzeitig zu melden! Ab 01.01.2020 ging die Versicherungszuständigkeit an die Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) über.