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Versicherung


Bei der AUVA sind Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Kindergartenkinder im verpflichtenden Kindergartenjahr, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende versichert. Mitglieder von bestimmten freiwilligen Hilfsorganisationen sind in den Versicherungsschutz einbezogen.

Die soziale Unfallversicherung ist aus der Unternehmerhaftpflicht hervorgegangen. Daher sind die Versicherungsfälle der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit.

Im Laufe der Zeit wurde der Versicherungsschutz allerdings auch auf andere Bereiche ausgeweitet.