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Bekämpfung von Berufskrankheiten


Ständige Arbeitsbelastungen können zu Berufskrankheiten führen. Die AUVA untersucht und erforscht die Belastungen am Arbeitsplatz mit dem Ziel, die Arbeitsumwelt zu verbessern.

Von Berufskrankheiten bedrohte Versicherte werden vorbeugend betreut. Die AUVA übernimmt die Kosten für die regelmäßig notwendigen Untersuchungen zur Gesundheitsüberwachung ebenso wie die Kosten für Impfstoffe für Versicherte mit überdurchschnittlich hohem Infektionsrisiko an FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Tollwut sowie Tetanus.

Am 28. März 2024 wurde das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 18/2024) kundgemacht. Rückwirkend mit 01. März 2024 wurden folgende vier Krankheiten neu in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen:

  • Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom (Lfd. Nr. 5.2.2)
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikerinnen und -musikern (Lfd. Nr. 5.2.3.)
  • Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition (Lfd. Nr. 7.4.2.)
  • Ovarialkarzinom nach Asbest-Exposition (Lfd. Nr. 7.7.1.)

Leistungen der Unfallversicherung aufgrund dieser Erkrankungen sind ab dem 01. März 2024 zu erbringen, wenn bis spätestens bis 28. Februar 2025 ein entsprechender Antrag gestellt wird und der Versicherungsfall nach dem 31. Dezember 1955 eingetreten ist.

Sie können hier die aktuelle Liste samt Gegenüberstellung mit der aufgehobenen Berufskrankheitenliste öffnen:

Liste der Berufskrankheiten (PDF, 277 KB)

Den Gesetzestext finden Sie unter:
RIS - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Anl. 1 - Bundesrecht konsolidiert (www.bka.gv.at)

Vorbeugung

Berufskrankheiten entstehen auf Grund von gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsstoffen im Betrieb. Wenn diese und die gefährdeten Dienstnehmer erfasst und periodisch kontrolliert werden, können die Verantwortlichen das Risiko von gefährlichen Krankheiten abschätzen und dagegen vorbeugen.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht eine Gefahrenevaluation ausdrücklich vor.

Evaluierung 
Arbeitsmedizin

Wichtig sind daher:
AUVAsicher 
Sicherheitstechnische Prüfstelle

Untersuchung der Arbeitsbedingungen
Messungen und Analysen der Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Beispiel: Wie hoch ist der Lärmpegel, wie hoch ist die Konzentration der Schadstoffe im Raum?

Untersuchung der Gefährdeten

Messungen und Analysen bei den Personen, die den Gefahren ausgesetzt sind.
Beispiel: Wie ist das Hörvermögen der Arbeitenden im Lärmbereich, wie hoch ist die Schadstoffkonzentration im Körper?

Arbeitsplatzgutachten

Die AUVA-Fachleute und andere Experten - z. B. der Österreichischen Staub-Bekämpfungsstelle ÖSBS - liefern Gutachten zur Arbeitsplatzsanierung, für organisatorische, technische oder persönliche Schutzmaßnahmen.

ÖSBS

In der Abteilung für Berufskrankheiten der Rehabilitationsklinik Tobelbad werden Patienten mit berufsbedingten inneren Erkrankungen stationär und ambulant behandelt, außerdem werden Patientinnen und Patienten für Untersuchungen (für drei Tage) aufgenommen.

AUVA-Rehabilitationsklinik Tobelbad (www.rktobelbad.at)

Betreuung bei Berufskrankheiten

Bei bereits Geschädigten ist ein Arbeitsplatzwechsel oft unvermeidlich. Bei manchen Schadstoffen verstreicht zwischen dem Kontakt und dem Ausbrechen der Krankheit sehr viel Zeit. Das macht sowohl die Verhütung als auch die Entschädigung schwierig und von Systemanalysen der Experten abhängig. Geschädigte erhalten eine umfassende Rehabilitation und Entschädigungen.

Rehabilitation
Entschädigungen