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M 310 Nanotechnologien


Arbeits- und Gesundheitsschutz

Titelbild des Merkblattes M 310, NanotechnologienDie Nanotechnologie erlaubt die Herstellung von sehr kleinen Partikeln auf atomarer, molekularer und makromolekularer Ebene – die völlig andere Eigenschaften als ihre Ursprungsmaterialien haben können.
Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind auf Grund der Neuheit der Nanomaterialien noch nicht gut erforscht, die Toxikologie greift auf schon länger bekannte Daten von Ultrafeinstäuben zurück. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden bei arbeitsbedingten Expositionen über Schutzmaßnahmen aufgeklärt.
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen -  von der Substitution vor Abschirmung von Gefahren durch technische Lösungen vor organisatorischen Maßnahmen vor personenbezogenem Schutz  - gilt auch bei Nanopartikeln.

Merkblatt (PDF, 1 MB)


Weitere Informationen
Dr. Eva Valic
AUVA 
E-Mail: eva.valic@auva.at