SGM
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Was ist SGM?

SGM steht für "Sicherheits- und Gesundheitsmanagement" und ist eine systematische vorausschauende Auseinandersetzung mit Arbeitssicherheit und Gesundheit im Zusammenhang mit betrieblichen Leistungsprozessen.

Ein SGM organisiert alle Bereiche, die Sicherheit und Gesundheit berühren. Es klärt Verantwortlichkeiten, zeigt Verbesserungspotenziale auf, koordiniert Aktivitäten und legt Messgrößen zur Erfolgskontrolle fest.

Was bringt es ein SGM einzuführen?
  • mehr Sicherheit Ihrer Mitarbeiter/innen
  • Imagegewinn
  • Informationen für unternehmerische Entscheidungen
  • Eigenverantwortung Ihrer Beschäftigten mobilisieren
  • Reduktion der Krankenstände
  • Kundenanforderungen optimal entsprechen
  • Wettbewerbsvorteil
  • Rechtskonformität
  • verbesserter Informationsfluss
  • mehr Transparenz
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Was kostet die Einführung des SGM?

Im Zuge des Präventionsschwerpunkts "Partnerschaft für Prävention - Gemeinsam sicher und gesund" (www.auva.at/partnerschaft) wird seitens der AUVA der Beratungsprozess vom Erstgespräch bis zur Zertifikatsreife zu 100% gefördert. Dieses Angebot steht versicherten Betrieben/Organisationen, die von Grund auf ein Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem (AUVA-SGM oder OHSAS 18001) einführen wollen, ebenso zur Verfügung wie jenen, die ein bereits bestehendes System (AUVA-SGM oder OHSAS 18001) adaptieren und verbessern wollen.

Diese Förderung steht ausschließlich im Jahr 2013 zur Verfügung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesstelle.
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Wie funktioniert die Implementierung des SGM?

Nehmen Sie mit unseren Landesstellen Kontakt auf; im ersten Beratungsgespräch erklären unsere AUVA-SGM-Berater/innen die Details.
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An wen können Sie sich wenden?

Weiter führende Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle, bei der AUVA-Hauptstelle und - falls Ihr Betrieb von AUVAsicher betreut wird - von Ihrer AUVAsicher-Präventivfachkraft.

Landesstelle Graz (für die Steiermark und Kärnten):
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Landesstelle Linz  (für Oberösterreich):
Landesstelle Salzburg  (für Salzburg, Tirol und Vorarlberg):
Landesstelle Wien  (für Wien, Niederösterreich und Burgenland):