Die AUVA
Die AUVA ist die soziale Unfallversicherung für 3,2 Millionen Erwerbstätige, 1,3 Millionen Schüler/Schülerinnen und Studierende, zahlreiche freiwillige Hilfsorganisationen und Lebensretter.
In der sozialen Unfallversicherung gibt es zwei Leistungsfälle:
den Arbeitsunfall und die Berufskrankheit.
In der sozialen Unfallversicherung gibt es zwei Leistungsfälle:
den Arbeitsunfall und die Berufskrankheit.
Die AUVA bietet alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung - von der Schadensverhütung über die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation bis zur finanziellen Entschädigung der Unfallopfer - aus EINER Hand an.
Wie alle Sozialversicherungsträger ist auch die AUVA nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert: Die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsenden ihre Funktionäre in die Organe der Selbstverwaltung. An der Spitze steht der Obmann, der die AUVA auch nach außen vertritt.
Der Generaldirektor steht an der Spitze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Organisation der AUVA beruht auf dem Prinzip der ausgewogenen Aufgabenteilung zwischen zentraler Koordination in der Hauptstelle und versichertennaher Betreuung in den Landes- und Außenstellen.
Der Generaldirektor steht an der Spitze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Organisation der AUVA beruht auf dem Prinzip der ausgewogenen Aufgabenteilung zwischen zentraler Koordination in der Hauptstelle und versichertennaher Betreuung in den Landes- und Außenstellen.
In sieben Unfallkrankenhäusern, drei Rehabilitationszentren und einer Rehabilitationsklinik (Tobelbad) werden Verletzte nach Unfällen aller Art sowie an Berufskrankheiten Erkrankte behandelt.
Jahresbericht 2008 (1.84 MB)
Auszug aus der Statistik 2008 (762 kB)
DIE AUVA

