Derzeit kann es zu Beeinträchtigungen beim Login und bei der Nutzung von einzelnen Services kommen.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Auswahl Channel AKTUELL Auswahl Channel VORSORGE Auswahl Channel LEISTUNGEN Auswahl Channel SERVICE Auswahl Channel WEGWEISER




Witwen / Witwerbeihilfe
Beim Tod von Schwerversehrten
haben die Witwe bzw. der Witwer
oder die hinterbliebene eingetragene Partnerin bzw. der hinterbliebene eingetragene Partner 
keinen Anspruch auf Rente, wenn der Tod nicht Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit war.
Statt dessen wird ein Betrag in der Höhe von 40 % der Bemessungsgrundlage als einmalige Witwen- bzw. Witwerbeihilfe ausgezahlt.

Drucken