Auswahl Channel AKTUELL Auswahl Channel VORSORGE Auswahl Channel LEISTUNGEN Auswahl Channel SERVICE Auswahl Channel WEGWEISER
Erste-Hilfe-Kurse
Richtig angewandte erste Hilfe kann Leben retten oder zumindest die Heilungschancen verbessern. In den Betrieben sind in ausreichender Zahl Personen zu bestellen, die für die erste Hilfe zuständig und enstprechend ausgebildet sind. Die AUVA hat die gesetzliche Aufgabe, für wirksame erste Hilfe vorzusorgen. Zu diesem Zweck übernimmt die AUVA für ihre Versicherten unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kurskosten.

Ausbildungspflicht

Die  zuständigen Personen müssen über eine ausreichende Ausbildung für die erste Hilfe verfügen. Es ist dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeit entsprechend der Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Arbeitnehmer für die erste Hilfe zuständige Personen in ausreichender Anzahl anwesend sind.
zum Seitenanfang

Grundkurs für betriebliche Ersthelfer

Die angebotenen Kurse sind EU-zertifiziert und für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen und für die Erlangung der Lenkerberechtigung anerkannt.

Kursdauer:
Die Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden nach den Lehrplänen des Österreichischen Roten Kreuzes oder eine andere zumindest gleichwertige Ausbildung.

Inhalte
 - Lebensrettende Sofortmaßnahmen nach Unfällen,
    plötzlichen Erkrankungen und Vergiftungen
 - Versorgung von Wunden,
    Knochen- und Gelenksverletzungen
 - Unfallverhütung.

Gültigkeit
Die Ausbildung ist nach spätestens vier Jahren zu aufzufrischen.

Höher der Förderung für Grundkurse, die von Hilfsorganisationen abgehalten werden:
Pro versicherter Person bezahlt die AUVA 30.- EUR
zum Seitenanfang

Förderbedingungen

1. Förderung nur für Versicherte der AUVA (selbständig 
    und unselbständig Erwerbstätige), die als betriebliche  
    Ersthelfer eingesetzt werden.

2. Anwesenheitspflicht: Der Kurs muss zur Gänze besucht
    werden.

3. Gefördert werden  zertifizierte 16-Stunden-Kurse

4. Abwicklung über die AUVA-Kursbuchung
zum Seitenanfang
5. Der Förderungsbeitrag der AUVA wird direkt mit der
    Hilfsorganisation
verrechnet.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie erfolgt nach Maßgabe des AUVA-Budgets .

Links

Artikel als Mail verschicken Drucken