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Kindergartenkinder

Unfallversicherung für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr

Kindergarten

Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind Kindergartenkinder versichert, wenn

  • sie nach Landesgesetzgebung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet sind und
  • die Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besuchen.

Der Versicherungsschutz besteht nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht.
Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem das jeweilige Unterrichtsjahr im Sinne des Schulzeitgesetzes beginnt - auch wenn das Kind schon vorher diesen Kindergarten besucht hat.

Die Definition der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die jeweiligen Landesgesetze näher ausgeführt.
  • Versicherungsschutz
Als Arbeitsunfälle gelten für die definierten Kindergartenkinder Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung ereignen.
  • Meldepflicht
Der Unfall muss der AUVA gemeldet werden, damit Leistungen erbracht werden können. Meldepflichtig sind die institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leistungsabteilung der jeweils zuständigen AUVA-Landesstelle:
  • Versicherteninformation
  • Sicherheitserziehung
Kinder spielerisch zur Sicherheit bringen - dafür hat die AUVA viele Medien, die Sie kostenlos beziehen können.  Einige, die sich auch im Kindergarten gut einsetzen lassen, finden Sie unter dem Menüpunkt
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