Kindergartenkinder
Unfallversicherung für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr
Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind Kindergartenkinder versichert, wenn
- sie nach Landesgesetzgebung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet sind und
- die Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besuchen.
Der Versicherungsschutz besteht nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht.
Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem das jeweilige Unterrichtsjahr im Sinne des Schulzeitgesetzes beginnt - auch wenn das Kind schon vorher diesen Kindergarten besucht hat.
Die Definition der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die jeweiligen Landesgesetze näher ausgeführt.
- Versicherungsschutz
- Meldepflicht
Unfallmeldung Kindergartenkinder
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Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leistungsabteilung der jeweils zuständigen AUVA-Landesstelle:
- Versicherteninformation
- Sicherheitserziehung
