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Tollwut

Wer ist gefährdet?

Personen, die beruflich Kontakt mit infizierten Tieren haben. Zur Risikogruppe gehören vor allem Tierärzte, tierärztliches Personal, Jagd- und Forstpersonal sowie Personen, bei deren Tätigkeit ein vergleichbares hohes Risiko besteht. 

Die Grundlage für die Risikobeurteilung bildet das ASVG (Liste der Berufskrankheiten, Position 39).
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Erreger

Tollwutvirus (Lyssavirus).
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Infektionsgefahr

Die Übertragung der Krankheit auf den Menschen erfolgt durch Biss oder Hautkontakt mit infizierten Tieren wie Hunden, seltener durch Fledermäuse, Katzen, Füchse, Marder oder Wölfe.
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Folgen

Tollwut ist unheilbar tödlich! Es wurde bisher noch kein Fall einer überlebten Tollwuterkrankung beschrieben.
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Impfschutz

Grundimmunisierung
1. Teilimpfung
2. Teilimpfung: 7 Tage nach der 1. Teilimpfung
3. Teilimpfung: 4 Wochen nach der 1. Teilimpfung
Weitere Auffrischungen: ca. alle 2-5 Jahre nach der Boosterimpfung

Der Impfschutz beträgt im Allgemeinen zwei bis fünf Jahre. Über den richtigen Zeitpunkt der Auffrischung informiert Sie ihr Arzt. Von der AUVA erhalten Sie im 3. Jahr einen Impfvorschlag.

Durch eine Titerbestimmung (Menge der Antikörper im Blut) ist feststellbar, ob noch ein Impfschutz besteht. Dieser Test wird von der AUVA nicht bezahlt.
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Impfverfahren

Die Tollwut konnte in Europa durch Impfung der Hunde und durch Impfköder für Füchse weitgehend zurückgedrängt werden.

Die AUVA hat für ihre Versicherten, die bei ihrer Arbeit im höchsten Maße gefährdet sind, an Tollwut zu erkranken, eine Schutzimpfungsaktion eingerichtet.
Die Tollwutimpfung wird im Allgemeinen gut vertragen, nur selten treten leichte Lokalreaktionen auf. Sie kann zeitgleich mit anderen Impfungen erfolgen.

Für die Anforderung der Impfstoffe verwenden Sie bitte unsere Bestellliste.

Bereits erfasste Betriebe werden jährlich über die fälligen Auffrischungsimpfungen informiert.

Bitte geben Sie bei allen Kontakten künftig die Ihnen zugewiesene Arbeitsstättennummer (ASNR) bekannt.

Mehr Informationen:
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