Hepatitis B
| Die Hepatitis-B-Schutzimpfungsaktion für beruflich exponierte Risikogruppen folgt ab 01. Juli 2011 den jeweils aktuellen evidenz-basierten Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (vmls. Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates in Österreich). Der österreichische Impfplan ist unter www.bmg.gv.at abrufbar. Für fachliche Rückfragen bzgl. des Impfschemas steht Ihnen Herr Univ. Prof. Dr. Herwig Kollaritsch unter der Telefonnummer (01) 403 83 43 zur Verfügung. |
Wer ist gefährdet?
Personen, welche bei ihrer Tätigkeit in höchstem Maße dem Risiko ausgesetzt sind, mit Hepatitis B infiziert zu werden, z.B. im medizinischen Bereich, in Krankenanstalten etc. Die Grundlage für die Risikobeurteilung bildet das ASVG (Liste der Berufskrankheiten, Position 38) sowie die Liste der "Hochrisikogruppen".
Erreger
Bei der Hepatitis B handelt es sich um eine durch Hepatitis-Viren hervorgerufene Entzündung der Leber.
Infektionsgefahr
Die Erreger werden durch Blut und durch Körpersekrete übertragen.
Folgen
Hepatitis B tritt in verschiedenen Erscheinungsformen auf (von leichten grippeähnlichen Erkrankungen bis zu schwerer Gelbsucht). Im ungünstigsten Fall kommt es zur Leberzirrhose oder zum Leberkrebs.
Impfschutz
Die Schutzdauer hängt vom Impferfolg ab, variiert sehr stark und kann zwischen wenigen Monaten und zehn Jahren liegen.
Die AUVA informiert den Arbeitgeber/Impfstoffempfänger über den Zeitpunkt der nächsten Impfung.
Impfverfahren
Gegen die Hepatitis B gibt es seit Jahren eine wirkungsvolle Schutzimpfung.
Im Rahmen der vorbeugenden Betreuung übernimmt die AUVA unter bestimmten Voraussetzungen als Unterstützung des Arbeitgebers für beruflich besonders gefährdete Versicherte die Kosten des Impfstoffes.
Impfstoffampullen können vom Arbeitgeber mittels AUVA-Bestellliste angefordert werden. Der verwendete Impfstoff schützt auch gegen Hepatitis A.
Darüberhinaus bezahlt die AUVA nach erfolgter Grundimmunisierung bzw. nach einer Auffrischungsimfung aufgrund eines niedrigen Titers eine Impferfolgskontrolle (Titerkontrolle). Diese ist in ausgesuchten, qualitätsgesicherten Labors innerhalb von 4 Wochen bis max. 6 Monate durchzuführen.
Die Folgeimpfung/Auffrischungsimpfung ist von der Höhe des Titers abhängig. Beachten Sie bitte das aktuelle Impfschema.
Die AUVA hält die Befunde in Evidenz und informiert den Arbeitgeber (Impfstoffempfänger) über den Zeitpunkt der nächsten Impfung.
Entsprechend der Empfehlung des obersten Sanitätsrates können auch die Kosten für eine einmalige HBV-Infektionskontrolle übernommen werden. Die erforderlichen Unterlagen sind schriftlich von der AUVA zu beziehen.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt und die jeweils geltende Liste der Hochrisikogruppen!
Im Rahmen der vorbeugenden Betreuung übernimmt die AUVA unter bestimmten Voraussetzungen als Unterstützung des Arbeitgebers für beruflich besonders gefährdete Versicherte die Kosten des Impfstoffes.
Impfstoffampullen können vom Arbeitgeber mittels AUVA-Bestellliste angefordert werden. Der verwendete Impfstoff schützt auch gegen Hepatitis A.
Darüberhinaus bezahlt die AUVA nach erfolgter Grundimmunisierung bzw. nach einer Auffrischungsimfung aufgrund eines niedrigen Titers eine Impferfolgskontrolle (Titerkontrolle). Diese ist in ausgesuchten, qualitätsgesicherten Labors innerhalb von 4 Wochen bis max. 6 Monate durchzuführen.
Die Folgeimpfung/Auffrischungsimpfung ist von der Höhe des Titers abhängig. Beachten Sie bitte das aktuelle Impfschema.
Die AUVA hält die Befunde in Evidenz und informiert den Arbeitgeber (Impfstoffempfänger) über den Zeitpunkt der nächsten Impfung.
Entsprechend der Empfehlung des obersten Sanitätsrates können auch die Kosten für eine einmalige HBV-Infektionskontrolle übernommen werden. Die erforderlichen Unterlagen sind schriftlich von der AUVA zu beziehen.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt und die jeweils geltende Liste der Hochrisikogruppen!
Infos und Formulare
Hepatitis B Bestellliste
(147 kB)
Hepatitis B Immunitätsuntersuchung
(110 kB)
Liste der Berufskrankheiten
(458 kB)
