Selbständige
Versichert sind
- Selbständig Erwerbstätige, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind
- neue Selbständige bei Erreichen der Versicherungsgrenze (wird die Versicherungsgrenze nicht erreicht, ist Selbstversicherung möglich)
- Gesellschafter/Gesellschafterinnen einer offenen Gesellschaft
- die unbeschränkt haftenden Gesellschafter/Gesellschafterinnen einer Kommanditgesellschaft
- zu Geschäftsführern bestellten Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
| Versicherung | in EURO | Jahres- Bemessungs- grundlage |
| Pflichtversicherung | monatlich EUR 8,48 |
EUR 18.596,66 |
| Höherversicherung Stufe I |
zusätzlich (jährlich) EUR 101,71 |
EUR 30.410,95 |
| Höherversicherung Stufe II |
zusätzlich (jährlich) EUR 152,79 |
EUR 36.405,30 |
Höherversicherung
Die gesetzliche Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bietet Ihnen - abgesehen von den
umfassenden Sachleistungen - nur eine Basis-Geldleistung.
Durch Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung können Sie Ihren Anspruch auf Geldleistungen in zwei Stufen entscheidend verbessern.
umfassenden Sachleistungen - nur eine Basis-Geldleistung.
Durch Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung können Sie Ihren Anspruch auf Geldleistungen in zwei Stufen entscheidend verbessern.
Versicherteninformationen mit Werten 2013 stehen demnächst zur Verfügung.
