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Überführungskosten
Wenn eine Überführung an den Wohnsitz des oder der Verstorbenen notwendig ist, so kann der Unfallversicherungsträger die Überführungskosten ganz oder teilweise übernehmen - unter Bedachtnahme auf die Familienverhältnisse des Verstorbenen und die wirtschaftliche Lage der Hinterbliebenen.
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