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AUVAsicher
AUVASicher Logo Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße vor. Die Unfallversicherungsträger sind beauftragt, die Betreuung der Kleinbetriebe zu übernehmen.
Die AUVA hat für diese Aufgabe in ihren Landes- und Außenstellen Präventionszentren eingerichtet. Die Berater sind sowohl eigene Präventivfachkräfte als auch Vertragspartner.

Beratung beantragen

Aufgrund der gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz ist für alle Arbeitsstätten, in denen ArbeitnehmerInnen (AN) beschäftigt werden, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verpflichtend notwendig. Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 AN bietet die AUVA diese Betreuungsdienste kostenlos an. Die AUVA als Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger lädt Sie ein, diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung kostenlos durch eines ihrer Präventionszentren in Anspruch zu nehmen.

Füllen Sie bitte das Formular "Kostenlose Präventionsberatung" aus und senden Sie es an das für Sie zuständige Präventionszentrum.

Wir werden Sie wegen eines Termins kontaktieren.
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