Unfallmeldung
Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss längstens binnen fünf Tagen der AUVA gemeldet werden.
Wir bieten Ihnen verschiedene Formulare für
- Erwerbstätige
- Hilfsorganisationen
- Schüler
- Studierende
- Kindergartenkinder
Die einzelnen Formulare finden Sie hier:
