Freiwillige Versicherung
Selbstversicherung
In der Unfallversicherung können sich nachstehend angeführte Personen selbstversichern, wenn sie sonst keinen gesetzlichen Versicherungsschutz in der Unfallversicherung haben:
- Selbständig Erwerbstätige, wenn der Sitz ihres Betriebes im Inland ist
- Mit Zustimmung des selbständig Erwerbstätigen dessen Ehegatte/eingetragener Partner, Kinder, Enkel-, Wahl- und Stiefkinder sowie die Eltern, Großeltern, Wahl- und Stiefeltern, wenn diese in seinem Betrieb tätig sind
- neue Selbständige bei Nichterreichen der jeweiligen Versicherungsgrenze
- Lehrkräfte in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Fachschulen u.dgl.
- Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen organisierter Rettungsdienste, deren Zweckwidmung auf Einsätze zur Leistung erster ärztlicher Hilfe in Notfällen im Inland ausgerichtet ist, Bezüge erhalten
Der Antrag ist bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu stellen. Die Unfallversicherung beginnt mit dem auf den Beitritt folgenden Tag.
Die freiwillige Unfallversicherung endet bei Wegfall der Voraussetzungen bzw. bei Abmeldung durch den Versicherten.
Weiters wird diese Selbstversicherung durch die AUVA beendet, wenn der Beitrag nicht fristgerecht einbezahlt wird. Die freiwillige Unfallversicherung wird dann mit dem Letzten des Monates beendet, für den ein Beitrag entrichtet wurde.
Die freiwillige Unfallversicherung endet bei Wegfall der Voraussetzungen bzw. bei Abmeldung durch den Versicherten.
Weiters wird diese Selbstversicherung durch die AUVA beendet, wenn der Beitrag nicht fristgerecht einbezahlt wird. Die freiwillige Unfallversicherung wird dann mit dem Letzten des Monates beendet, für den ein Beitrag entrichtet wurde.
Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige
Die gesetzliche Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bietet - abgesehen von den umfassenden Sachleistungen - nur eine Basis-Geldleistung.
Durch Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung können bei der AUVA pflichtversicherte selbständig Erwerbstätige ihren Anspruch auf Geldleistungen entscheidend verbessern.
Durch Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung können bei der AUVA pflichtversicherte selbständig Erwerbstätige ihren Anspruch auf Geldleistungen entscheidend verbessern.
