Amtliche Verlautbarungen
Sozialversicherungsrecht im Internet
Das Internet ist für das österreichische Sozialversicherungrecht nicht nur Informations- und Dokumentationsmedium, sondern Träger rechtsverbindlicher Texte.
Amtliche Verlautbarungen - Kundmachungen von Durchführungsvorschriften der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes zu den Sozialversicherungsgesetzen - erfolgen schon seit Jänner 2002 nicht mehr in gedruckter Form in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit", sondern nur mehr unter der Adresse www.avsv.at. Diese Adresse können Sie über den Link Amtliche Verlautbarungen anwählen.
