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Neues bei der AUVA

M 030 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

M 030 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Die mit Anmerkungen, Kurzerläuterungen, Querverweisen und einem Stichwortverzeichnis versehene Ausgabe zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) hat in der AUVA eine lange Tradition.

Das Merkblatt verseht sich als Arbeitsbehelf für all jene, die mit ArbeitnehmerInnenschutz zu tun haben, und will die Einhaltung des ASchG erleichtern.

Für die ab Ende Februar erhältliche mittlerweile 12. Auflage wurde das Buch komplett überarbeitet und berücksichtigt nicht nur die Novellen 2012, sondern auch bereits die aktuelle Novelle 2013 des ASchG.
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Report 61 - Wegunfälle und mobilitätsbezogene Arbeitsunfälle

Report 61 Rund 3,4 Erwerbstätige sowie 1,2 Millionen SchülerInnen, Studierende und Kindergartenkinder in Österreich legen zweimal pro Tag den Weg zwischen Wohnung und Arbeit bzw. Ausbildungsstätte zurück. Dass dies oft nicht ungefährlich ist, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Studie von AUVA und Kuratorium für Verkehrssicherheit: 13.990 Wegunfälle verzeichnete die AUVA im Jahr 2010. Die Studie analysiert die Unfälle und zeigt Maßahmen auf, die zu einer Verringerung dieser Zahl beitragen können.
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Poster "Keine Handschuhe verwenden!"

A3-Poster Keine Handschuhe verwenden! Bei vielen manuellen Tätigkeiten wird das Tragen von Handschuhen empfohlen, um sich beispielsweise vor Schnittverletzungen wirksam zu schützen. Bei anderen Handgriffen jedoch ist das Tragen von Schutzhandschuhen untersagt:

Überall dort, wo man es mit rotierenden Teilen zu tun hat, besteht die Gefahr des Aufwickelns und schwerer Fingerverletzungen, beispielsweise beim Bohren, Drehen, Fräsen etc. Darauf weist dieser A3-Poster, der am Besten in der Nähe solcher Arbeitsplätze aufgehängt wird, hin.
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Checklistenmappe Maschinensicherheit

Checklistenmappe Maschinensicherheit In Zusammenarbeit mit der Sektion „Berufsbildendes Schulwesen,
Erwachsenenbildung und Schulsport“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) und drei ausgewählten Schulen – HTL Imst, HTL Villach und Schulzentrum HTL Wien Ungargasse – entwickelten Experten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA Mappen mit Checklisten zur Überprüfung der Maschinensicherheit. Für jede Maschine, die im Schulunterricht verwendet wird, ist eine Reihe von Maßnahmen beschrieben, die zur Unfallverhütung unbedingt eingehalten werden müssen. Erst wenn jede Frage zur Betriebssicherheit der Maschine mit "Ja" beantwortet werden kann, ist das sichere Arbeiten am Gerät gewährleistet.

Neben den Checklisten enthält die Mappe auch Informationen über die
Notwendigkeit, die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, über Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege, die richtige Beleuchtung von Werkstätten und weiters über Lärmschutz und Raumakustik.
Den Lehrkräften soll die Mappe als Unterstützung im fachtheoretischen wie im fachpraktischen Unterricht dienen. „Durch den Einsatz der Mappe wird es für die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich werden, vor jedem Einschalten der Geräte den Sicherheitscheck durchzuführen“, sind sich die Vertreter der Projektgruppe OSR Ewald Baumann (HTL Imst), Dipl.-Päd. Rainer Schütt (HTL Villach) und Dipl.-Päd. Hans Fürst (Schulzentrum HTL Wien Ungargasse) sicher.

ACHTUNG!
Diese Mappe wurde speziell für berufsbildende Schulen erarbeitet und hergestellt. Für Betriebe können weitere Sicherheitsvorschriften gelten. Bitte beachten Sie eventuelle Unterschiede.
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Krebserzeugende Stoffe: "DMEL-Konzept" der Europäischen Chemikalienagentur funktioniert nicht

Eine jüngst veröffentliche Untersuchung der nach der REACH-Verordnung registrierten Daten für krebserzeugende Chemikalien zeigt, dass die dort angegebenen „DMEL-Werte“ keiner Prüfung standhalten.

„DMEL“ (Derived Minimal Effect Levels) sind als risikobasierte Grenzwerte für krebserzeugende (Arbeits-)Stoffe konzipiert. Obwohl die Chemikalienagentur ECHA die Ableitung von DMEL-Werten fordert, weicht sie der europaweiten Diskussion und Festlegung eines akzeptablen Krebsrisikos aus. Ohne die Zugrundelegung eines Krebs-Akzeptanzrisikos können die Firmen aber einen DMEL nicht festlegen.

Die ausgewerteten DMEL-Angaben für 293 Kanzerogene entsprechen daher einem Wildwuchs und zeigen das Bild chaotischer Willkür und Verwirrung. Zum Beispiel geben viele Registrierungspflichtige fälschlich gesundheitsbasierte DNEL-Werte an – obwohl DNEL-Werte mit DMEL-Werten keinesfalls verwechselt werden dürfen.

Die warnende Befürchtung (siehe die diesbezügliche AUVA-Mitteilung), dass die "DMEL-Werte" (soweit sie nicht ohnehin weggelassen werden) nicht nachvollziehbar, unbrauchbar oder irreführend sind, bestätigt sich leider.

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Neue Evaluierungspflicht ab 2013 - AUVA bietet schon heute eine Lösung

EMES Elektromagnetische Felder Evaluierungssystem
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EMES Die Richtlinie 2004/40/EG und deren Änderung 2008/46/EG sieht eine Evaluierung aller Arbeitsplätze im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) während ihrer Arbeit vor.
Ab 31. Oktober 2013 wird es daher erforderlich sein, alle Arbeitsplätze fundiert zu evaluieren.
Zur Unterstützung bei dieser Aufgabe stellt die AUVA ein einfach zu bedienendes Evaluierungssystem vor, das in Kooperation mit Seibersdof Laboratories entwickelt wurde.
Diese EDV-Anwendung ermöglicht auch Personen ohne Vorkenntnisse über elektromagnetische Felder eine normkonforme, leicht verständliche Bewertung ihrer Arbeitsplätze.
Alle Daten lassen sich elektronisch speichern und das Ergebnis der Bewertung lässt sich ausdrucken.
Für Arbeitgeber ist damit Rechtssicherheit gegeben.

Das EMES-Evaluierungssystem finden Sie auf den Seiten von
www.eval.at
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