Berufskrankheit
Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Sie sind in einer Liste als Anhang (Anlage 1) zum ASVG angeführt.
Durch eine Generalklausel stehen auch Krankheiten unter Versicherungsschutz, die nicht in dieser Liste enthalten sind: sie müssen nachweisbar berufsbedingt sein und durch schädigende Stoffe oder Strahlen hervorgerufen werden.
Neue Gefahren in der Arbeitswelt, aber auch neue Erkenntnisse über Auswirkungen von Schadstoffen oder Belastungen führen dazu, dass die Liste der Berufskrankheiten immer wieder ergänzt wird.
Sie können hier die aktuelle Liste öffnen.
Durch eine Generalklausel stehen auch Krankheiten unter Versicherungsschutz, die nicht in dieser Liste enthalten sind: sie müssen nachweisbar berufsbedingt sein und durch schädigende Stoffe oder Strahlen hervorgerufen werden.
Neue Gefahren in der Arbeitswelt, aber auch neue Erkenntnisse über Auswirkungen von Schadstoffen oder Belastungen führen dazu, dass die Liste der Berufskrankheiten immer wieder ergänzt wird.
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Formulare für die Meldung einer Berufskrankheit finden Sie bei den AUVA-Formularen.
| Häufigste Berufskrankheiten 2008 | |
| Lärmschwerhörigkeit | 935 |
| Hauterkrankungen | 212 |
| Asthma bronchiale | 92 |
| Atemwegs- und Lungenerkrankungen | 65 |
Im Jahr 2008 wurden 1.574 Berufskrankheiten Erwerbstätiger anerkannt.
Begutachtung - Statistikdaten
Erfassung von Statistikdaten bei der Begutachtung von Berufskrankheiten
Erfassung von Statistikdaten bei der Begutachtung von Berufskrankheiten




