Seit 01.01.2016 gibt es die Möglichkeit der E-Rechnungslegung an die AUVA.
Die AUVA arbeitet mit Nachdruck daran,
ihre administrativen Prozesse zu optimieren und diese mittels elektronischer
Datenübermittlung effizient zu unterstützen. Daher hat sich die AUVA zum Ziel
gesetzt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu akzeptieren.
Die E-Rechnungen müssen den jeweils
gültigen österreichischen gesetzlichen Vorschriften (insbesonders dem § 11 UStG, der UStV und den UStR) sowie
den, in der Zustimmungserklärung angeführten, Anforderungen der AUVA
entsprechen.
Wenn Sie uns künftig E-Rechnungen
senden wollen, ersuchen wir Sie, die Zustimmungserklärung ausgefüllt und
firmenmäßig gezeichnet an folgende Adresse zu retournieren:
Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Hauptstelle - HBE
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
oder elektronisch an das folgende
Postfach zu übermitteln:
E-Mail: HBE-SAP@auva.at