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Erste-Hilfe-Kurse

Richtig angewandte Erste Hilfe kann Leben retten oder zumindest die Heilungschancen verbessern. In den Betrieben sind in ausreichender Zahl Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig und entsprechend ausgebildet sind.


Ausbildungspflicht

Die  zuständigen Personen müssen über eine ausreichende Ausbildung für die Erste Hilfe verfügen. Es ist dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeit entsprechend der Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Arbeitnehmer für die Erste Hilfe zuständige Personen in ausreichender Anzahl anwesend sind.


Grundkurs für betriebliche Ersthelfer

Die angebotenen Kurse sind für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie für die Erlangung der Lenkerberechtigung anerkannt.

Kursdauer

Die Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden nach den Lehrplänen des Österreichischen Roten Kreuzes oder eine andere zumindest gleichwertige Ausbildung.

Inhalte 

  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Regloser Notfallpatient
  • Akute Notfälle
  • Versorgung von Wunden
  • Knochen- und Gelenksverletzungen
  • Unfallverhütung

Gültigkeit

Die Ausbildung ist nach spätestens vier Jahren im Ausmaß von acht Stunden bzw. nach zwei Jahren im Ausmaß von vier Stunden aufzufrischen.

Förderung für Hilfsorganisationen

Die AUVA unterstützt die Hilfsorganisationen bei der Aus- und Weiterbildung von betrieblichen Ersthelferinnen und -helfern.


Links

Arbeitsinspektion

Landesverband Burgenland  

Landesverband Kärnten 

Landesverband Niederösterreich 

Landesverband Oberösterreich 

Landesverband Salzburg 

Landesverband Steiermark 

Landesverband Tirol 

Landesverband Vorarlberg 

Landesverband Wien 

Österreichisches Rotes Kreuz  

Grünes Kreuz Steiermark 

Samariterbund 

Grünes Kreuz  

Malteser Austria 

Johanniter Unfallhilfe 

Wiener Rettung